Erzeugerorganisation schleswig-holsteinischer
MUSCHELZÜCHTER e.V.

Wir möchten Ihnen auf diesen Seiten unsere Organisation und die historische Entwicklung von der klassischen Muschelfischerei bis zur heutigen, nachhaltigen Miesmuschelkulturwirtschaft vorstellen.

Muscheln unterliegen nicht – wie z.B. Fische und Garnelen – dem freien Fischfang. In § 1 Abs. 3 Bundeswasserstraßengesetz überlässt der Bund den Küstenländern das alleinige Recht zur Nutzung der Muscheln in den Küstengewässern. Das Land Schleswig-Holstein nutzt dieses Recht durch die Vergabe öffentlich-rechtlicher Erlaubnisse an Betriebe oder Organisationen der Muschelwirtschaft. Diese Betriebe dürfen dann junge Muscheln gewinnen und zum Besatz von Bodenkulturen einsetzen.

Das Land Schleswig-Holstein hat acht Lizenzen für die Miesmuschelzucht im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages an die Mitgliedsbetriebe der Erzeugerorganisation vergeben. Diese Lizenzen sind – im Gegensatz zu anderen Fischereiarten – kostenpflichtig. Zudem gehört zur Erzeugerorganisation der einzige deutsche Austernzuchtbetrieb.

Für die Region stellt die Muschelfischerei, -zucht und -verarbeitung einen bedeutsamen Wirtschaftsfaktor dar. Auf den Schiffen der Betriebe sowie an Land sind direkt ca. 50 Personen beschäftigt. Hinzu kommen dutzende Jobs entlang der Wertschöpfungskette in Zulieferung, Logistik, Verarbeitung und Handel. Die hochwertigen Produkte werden in über 40 Länder exportiert – bis nach Südafrika und in die USA. Die gesamte Jahresproduktion der Mitgliedsbetriebe beträgt zwischen 10.000 und 15.000 Tonnen Muscheln.

Die Muschelzucht unterliegt umfangreichen gesetzlichen Regelungen in Hinblick auf Fischereirecht, Naturschutz und Küstenschutz. Die dafür zuständigen Behörden genehmigen die Standorte der Muschelzuchtanlagen und überprüfen die Einhaltung der Regeln durch Einsatz von elektronischen Fahrtenschreibern (Black-Boxen) und regelmäßige Kontrollen vor Ort.

Für die Erzeugerorganisation ist ein nachhaltiges Wirtschaften im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, das ebenso mit dem Gütesiegel Weltnaturerbe versehen wurde, kein Lippenbekenntnis, sondern Betriebsphilosophie. Nur die nachhaltige Nutzung des sensiblen Ökosystems erlaubt eine zukünftig wirtschaftliche Nutzung und damit den Erhalt der Betriebe.